Motivationsabzeichen
Die Motivationsabzeichen (Steckenpferd, kleines und großes Hufeisen) sind vergleichbar mit dem Seepferdchen im Schwimmen.
Nur wird hier nicht ein Annäher für die Badehose verliehen, sondern hier gibt es eine Urkunde und eine kleine Anstecknadel. Bei diesen Abzeichen sammelst du schon Erfahrungen für weitere Abzeichen in deiner Laufbahn. Oder du hast einen schönen Abschluss nach einer Ferienwoche bei uns.
Bei der Prüfung wird dein Wissen über das Pferd, die Pflege und das Reiten beziehungsweise das Voltigieren abgefragt. Du kannst dich auf die theoretische Prüfung in unseren Ferienwochen oder speziellen Kursen vorbereiten. Und glaub mir, das Lernen kann auch Spaß machen, besonders wenn es um einen so tollen Freund wie das Pferd geht. Im praktischen Teil der Prüfung ist euer Können gefragt. In der Liste unten steht alles, was ihr zu jedem dazugehörigen Abzeichen können müsst. Manchmal klingt es schwerer als es ist. Unsere Schulpferde kennen diese Situation und helfen euch schon mit viel Fleiß, Freude und einen aufmunternden Wiehern :) !
Das Prüfungsergebnis heißt bestanden oder nicht bestanden. Wenn ihr nicht besteht könnt ihr die Prüfung jederzeit wiederholen. Das Steckenpferd kannst du sogar jährlich neu erwerben, wenn du willst. Denn auch so eine Prüfung kann Spaß machen!
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gibt es das kleine Hufeisen und das Steckenpferd. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gibt es das große Hufeisen und das kombinierte Hufeisen. Kombiniert bedeutet, dass man noch eine 2. Sportart seiner Wahl hinzu nehmen kann, zum Beispiel das Schwimmen. Motivationsabzeichen gibt es in den Kategorien Reiten, Voltigieren und Westernreiten.
Wer 18 Jahre und älter ist, kann die Motivationsabzeichen für Minderjährige nicht mehr absolvieren. Hierfür gibt es dann eine sog. Reiternadel als Motivationsabzeichen oder die kombinierte Reiternadel. Für die Reiternadel ist der Basispaß Pferdekunde die Voraussetzung, bei allen anderen Motivationsabzeichen kann dieser freiwillig abgelegt werden.
Steckenpferd
THEORIE
- Putz- und Ausrüstungsgegenstände bezeichnen
- Lederpflege
- 1 x 9 der Pferdefreunde
- Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens
- Basiswissen über Pferdehaltung, Fütterung, Tierschutz und Unfallverhütung
- Grundkenntnisse der Reitlehre (Hufschlagfiguren, Bahnordnung, usw.)
PRAXIS PFERDEPFLEGE
- führen und anbinden
- Pferdepflege (Striegeln, Hufe auskratzen, Schweif verlesen, usw.)
- mithelfen beim Zäumen und Gurten
- Versorgen des Pferdes/ Ponys nach der Arbeit
PRAXIS REITEN
- Auf- und Absitzen, Nachgurten
- Reiten an der Longe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
- Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
- Hilfszügel sind erlaubt gem. § 70 D LPO
KLEINES HUFEISEN
THEORIE
- Putz- und Ausrüstungsgegenstände bezeichnen
- Lederpflege
- 1 x 9 der Pferdefreunde
- Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens
- Basiswissen über Pferdehaltung, Fütterung, Tierschutz und Unfallverhütung
- Grundkenntnisse der Reitlehre (Hufschlagfiguren, Bahnordnung, usw.)
PRAXIS PFERDEPFlEGE
- führen und anbinden
- Pferdepflege (Striegeln, Hufe auskratzen, Schweif verlesen, usw.)
- mithelfen beim Zäumen und Satteln
- Versorgen des Pferdes/ Ponys nach der Arbeit
PRAXIS REITEN
- Auf- und Absitzen, Nachgurten
- Hintereinanderreiten im Schritt, Trab und Galopp
- Hilfszügel sind erlaubt gem. § 70 D LPO
GROSSES HUFEISEN
THEORIE
- Putz- und Ausrüstungsgegenstände bezeichnen
- Lederpflege
- 1 x 9 der Pferdefreunde
- Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens
- Basiswissen über Pferdehaltung, Fütterung, Tierschutz und Unfallverhütung
- Grundkenntnisse der Reitlehre (Hufschlagfiguren, Bahnordnung, usw.)
PRAXIS PFERDEPFLEGE
- führen und anbinden
- Pferdepflege (Striegeln, Hufe auskratzen, Schweif verlesen, usw.)
- mithelfen beim Zäumen und Gurten
- Versorgen des Pferdes/ Ponys nach der Arbeit
Praxis Reiten
- Auf- und Absitzen, Nachgurten
- Reiten eines Dressurreiterwettbewerbs
- Überwinden eines kleinen Springparcours mit Hindernissen bis 60 cm
- Hilfszügel sind erlaubt gem. § 70 D LPO